Steuerfreibetrag: So wird Ihr Einkommen geringer versteuert

Ihre Steuerlast kann unterschiedlich hoch ausfallen. Abhängig ist dies unter anderem davon, welche Steuerklasse Sie haben. Es gibt noch einen weiteren Faktor, der Ihre Steuerlast beeinflussen kann. Die Rede ist vom Steuerfreibetrag. Wenn Sie die Steuerfreibeträge richtig nutzen, können Sie einiges an Geld einsparen. Erfahren Sie, welche Steuerfreibeträge Sie als Rentner, Selbstständiger oder Student nutzen können.

Was ist ein Steuerfreibetrag?


Es gibt in Deutschland verschiedene Arten von Freibeträgen, die vor allem aus sozialen Erwägungen eingeführt wurden. Folglich soll die besondere Belastung einzelner Steuerzahler durch die Steuerfreibeträge vermieden werden.

Definition: Als Steuerfreibetrag wird im deutschen Steuerrecht ein Betrag bezeichnet, der die Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Steuer verringert. Übrigens, dem Steuerfreibetrag können Sie entnehmen, wie viel Sie verdienen können, ohne von diesem Betrag Steuern zahlen zu müssen. Denn Geringverdiener und Familien mit Kindern sollen unter anderem von den Freibeträgen profitieren. Die Höhe der einzelnen Steuerfreibeträge kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Behalten Sie diese Änderung daher regelmäßig im Blick.


Was ist der Unterschied zwischen Steuerfreibeträgen und einer Steuerfreigrenze?

Beim Steuerfreibetrag müssen Sie nur den Teil Ihrer Einnahmen versteuern, der über den Freibetrag hinausgeht. Bei Überschreitung der Steuerfreigrenze sind Sie verpflichtet, Ihr gesamtes Einkommen zu versteuern.


Was ist der Grundfreibetrag?

Unabhängig davon, ob Sie Auszubildender, Rentner, Student oder Selbstständiger sind, können Sie den sogenannten Grundfreibetrag nutzen. Dieser Steuerfreibetrag dient dem Zweck, dass ein Existenzminimum des Steuerzahlers gesichert ist. Übrigens, das Finanzamt berücksichtigt diesen Freibetrag automatisch. Für das Jahr 2017 lag der Grundfreibetrag bei 8820 Euro für Singles und 17.640 Euro für Verheiratete. In 2018 liegt der Freibetrag für Alleinstehende bei 9000 Euro jährlich und bei verheirateten Personen bei 18.000 Euro.

Steuerfreibetrag für ...


Im folgenden zeigen wir Ihnen wer von welchen Steuerfreibeträgen profitieren kann. Es gibt Steuerfreibeträge für:

Von welchem Steuerfreibetrag können Rentner profitieren?


Als Rentner müssen Sie in Deutschland grundsätzlich Steuern zahlen.
Allerdings muss nicht die Rente in voller Höhe, sondern nur ein Teil der Beträge versteuert werden. In welcher Höhe Sie als Rentner den Freibetrag nutzen können hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in den Ruhestand gegangen sind.

Beispiel Rentner:

Sollten Sie beispielsweise im Jahr 2018 in Rente gehen, verfügen Sie über einen Renten - Freibetrag von 24 Prozent Ihrer Rentenbezüge. Das bedeutet also, dass Sie 76 Prozent Ihrer Einkünfte versteuern müssen. Sind Sie schon im Jahr 2017 in Rente gegangen, müssen Sie nur 74 Prozent Ihrer Bezüge steuerlich veranschlagen. Der Freibetrag für Rentner nimmt mit jedem späteren Jahr des Renteneintritts um weitere 2 Prozentpunkte ab. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss demnach seine komplette Rente versteuern. Rentnern steht zudem eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro zu.

Welche Steuerfreibeträge kann ein Ehepaar nutzen?


Schon beim Einkommenssteuer - Freibetrag, also dem sogenannten Grundfreibetrag, wird unterschieden, ob ein Steuerzahler Single oder verheiratet ist.

Ehepaare erhalten einen genau doppelt so hohen Grundfreibetrag wie Singles. Sind Sie verheiratet und haben Kinder, können Sie zusätzlich den Kinder - Freibetrag nutzen oder alternativ Kindergeld beziehen. Rechnen Sie für sich durch, was in Ihrem Fall günstiger ist.

Steuerfreibetrag Studenten, welchen können sie nutzen?


Viele Studenten gehen Nebenjobs nach, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Sind Sie ein Student, dürfen Sie im Jahr 2018 von einem Steuerfreibetrag von 9000 Euro profitieren. Dieser feste Steuerfreibetrag wird angewandt, egal ob Sie einen Minijob haben oder als Werkstudent arbeiten. Doch beim Jobben als Werkstudent ist es durchaus möglich, dass Ihr Verdienst sich oberhalb der jährlichen bzw. monatlichen 450 Euro Freibetragsgrenze bewegt. In diesem Fall fallen neben Steuern auch Sozialversicherungsbeträge an. Wird der Jahresfreibetrag allerdings nicht überschritten, da Sie nur einige Monate des Jahres gearbeitet haben, können Sie gezahlte Steuern im Rahmen der Steuererklärung zurück verlangen. Verdienen Sie im Jahr mehr als 9000 Euro, entfällt diese Möglichkeit.

Hinweis

Achten Sie zudem darauf, dass Sie während Ihres Studiums nicht mehr verdienen als der Studententarif Ihrer Krankenversicherung es erlaubt. Sonst müssen Sie höhere Krankenkassenbeiträge entrichten.

Der Ausbildungs - Freibetrag


Eltern, die ihre bereits volljährigen Kinder während ihres Studiums finanziell unterstützen möchten, können dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Für das Jahr 2017 betrug der Ausbildungs-Freibetrag 924 Euro und hat sich anders als andere Steuerfreibeträge nicht verändert. Auch für das Jahr 2018 liegt er bei 924 Euro.

Doch damit Sie diesen Freibetrag als Eltern von Studenten oder Auszubildenden nutzen können, sollten einige Voraussetzungen vorliegen.

Diese sind:

> Ihr Kind muss volljährig sein.
> Ebenso müssen Sie noch einen Anspruch auf Kindergeld haben
> Desweiteren muss das volljährige Kind außerhalb des elterlichen Haushalts leben

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, dann wird der Steuerfreibetrag monatlich gewährt. 

Sie und der andere Elternteil leben getrennt?
Sie werden steuerlich nicht gemeinsam veranlagt?

Dann haben Sie und Ihr Partner bzw. Ex-Partner jeweils Anrecht auf einen halben Ausbildungs - Freibetrag.

Welche Steuerfreibeträge greifen bei Steuerpflichtigen mit Kindern?


Der Kinderfreibetrag ist in Deutschland ein wichtiges Instrument, um Eltern steuerlich zu entlasten. Deshalb wird in Deutschland je nach Einzelfall darüber entschieden.
Ist für die steuerpflichtigen Eltern der Bezug von Kindergeld oder die Anrechnung des Kinderfreibetrages günstiger.
Ebenso ist die Höhe des Kinder - Freibetrages je nach Steuerklasse unterschiedlich hoch.

Vorgesehen ist dieser Steuer- Freibetrag vor allem für Eltern der Steuerklassen 2,3 und 4.

Ein Beispiel:

Sind Sie allein erziehend, lohnt sich der Kinder - Freibetrag für Sie ab einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro. Wenn Sie verheiratet sind, dann ab einem jährlichen Einkommen von 60.000 Euro. Grundsätzlich profitieren eher Personen mit höheren Einkommen von den Kinderfreibeträgen.

Hinweis

Der Steuerfreibetrag für Kinder liegt im Jahr 2018 bei 7.428 Euro pro Kind und pro Jahr. Im Jahr zuvor waren es 7.356 Euro. Haben Sie langfristig ein Pflegekind aufgenommen, können Sie ebenfalls vom Kinder -  Freibetrag profitieren. Alleinstehende, die ein Kind erziehen, können zudem den Entlastungsbetrag von 1.908 Euro steuerlich geltend machen.

Welcher Steuerfreibetrag macht für Selbstständige Sinn?


Selbstständige Einzelunternehmer und Personengesellschaften können den Gewerbesteuer Freibetrag nutzen.

Hinweis: Dieser beträgt aktuell 24.500 Euro pro Jahr Haben Sie zwei Gewerbebetriebe, können Sie den Steuerfreibetrag zweimal nutzen.Allerdings nur, wenn diese beiden Betriebe organisatorisch, finanziell und buchhalterisch voneinander getrennt sind.


Sonderfall Kleingewerbe.

Bei der Umsatzsteuer können für Selbstständige ebenfalls Steuer- Freibeträge zur Anwendung kommen. Sie haben im vergangenen Jahr nicht mehr als 17.500 Euro verdient. Außerdem werden Sie im kommenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro erwirtschaften. Dann dürfen Sie sich im Vorfeld entscheiden, ob Sie Umsatzsteuer abführen möchten oder nicht. Diese Ausnahme wird als Kleinunternehmerregelung bezeichnet. Übrigens, da Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen bzw. berechnen, sind Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Welcher Steuerfreibetrag macht für Freiberufler Sinn?

Freiberuflich tätige Personen melden kein Gewerbe an und sind daher auch nicht zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet. Relevante Steuerarten sind für den Freiberufler die Einkommens -, sowie die Umsatzsteuer. Wichtigster Steuerfreibetrag für Freiberufler ist somit der Grundfreibetrag. Selbstverständlich können Freiberufler auch die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Steuerfreibetrag bei Ehrenamt.


Üben Sie neben Ihrer Erwerbstätigkeit noch ein Ehrenamt aus?
Dann können Sie sicher nicht nur in menschlicher, sondern auch in steuerlicher Hinsicht davon profitieren.

Bis zu einer Höhe von 720 Euro im Jahr können Sie für Ihr Engagement entlohnt werden, ohne dass Sie dafür Steuern zahlen. Übernehmen Sie im pädagogischen Bereich nebenberuflich eine Tätigkeit als Ausbilder, steht Ihnen ein Freibetrag in Höhe von 2400 Euro zu. Dieser nennt sich Übungsleiter - Freibetrag.

Steuerfreibetrag bei einer Erbschaft und einer Schenkung


Im Hinblick auf die Erbschaftssteuer greift ebenfalls ein Steuerfreibetrag.
Wie hoch dieser Freibetrag ausfällt, hängt von Ihrem Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser ab.
Je näher das Verwandschaftsverhältnis ist, desto höher fällt der Freibetrag aus.

Der Erbschaftssteuer - Freibetrag liegt bei Ehepartnern bei 500.000 Euro. Weiterhin steht Kindern ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Außerdem haben Entferntere Verwandte oder Erben, die gar nicht mit dem Erblasser verwandt sind, einen Freibetrag von 20.000 Euro. Übrigens, Eltern müssen für bis zu 100.000 Euro ererbten Vermögens keine Steuern abführen. Die Höhe der Steuerfreibeträge bei Schenkungen entspricht denen bei Erbschaften. Den Steuer- Freibetrag bei Schenkungen können Sie alle zehn Jahre erneut nutzen.

Steuerfreibetrag bei Kapitalerträgen und Aktien


Also, Aktiengewinne müssen in Deutschland bekanntlicher weise versteuert werden.
Doch Anleger können den sogenannten Sparerpauschbetrag nutzen.
Dieser Steuerfreibetrag wird demzufolge auf private Einkünfte aus Kapitalvermögen angewendet.

Pro Jahr steht Ihnen ein Freibetrag in Höhe von 801 Euro zu. Übrigens, tragen Sie diesen Pauschbetrag hierzu in der Anlage Kap Ihrer Steuererklärung ein.

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Steuerfreibetrag beantragen


Bei der Beantragung der Steuer- Freibeträge gibt es Unterschiede. Der Grundfreibetrag beispielsweise wird automatisch von den Finanzbehörden berechnet und angewendet. Während Sie andere Steuerfreibeträge gesondert beim Finanzamt beantragen müssen. Dies geschieht im Rahmen Ihrer Steuererklärung. Andere Freibeträge wiederum, können direkt auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen werden.


Wo werden die Freibeträge beantragt?


Kinder - Freibetrag:

Um prüfen zu lassen, ob die Nutzung des Kinderfreibetrags sich für Sie lohnt, sollten Sie die Anlage Kind Ihrer Steuererklärung ausfüllen. Das Finanzamt führt dann eine sogenannte Günstigerprüfung für Sie durch.

Ausbildungs - Freibetrag:

Der Ausbildungs - Freibetrag muss ebenfalls in der Anlage Kind beantragt werden.

Ehrenamt - Freibetrag:

Schließlich erhalten Sie den Ehrenamt - Freibetrag nur, wenn Sie ihn in der Anlage N oder der Anlage S in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Die Übungungsleiter Pauschale wird ebenfalls an diesen Stellen eingetragen.Bei der Berechnung der einzelnen Steuerfreibeträge empfiehlt sich eine spezielle Steuersoftware oder die Hilfe eines Steuerberaters.Zum Beispiel Steuertipp.de ist so eine spezielle Steuersoftware. Die Software ist geeignet für:

  • Ihre Einkommensteuererklärung mit allen Einkunftsarten und Formularen.
  • Selbstständige.
  • Rentner.
  • Lehrer.
  • Besitzer einer Photovoltaikanlage.
Steuerfreibetrag Software

Übrigens, Sie können die SteuerSparErklärung zuerst kostenlos testen.

De kostenpflichtige Software-Lizenz brauchen Sie erst,  wenn Sie Ihre Steuererklärung ausdrucken oder per ELSTER versenden wollen. Die Steuersoftware unterstützt Sie übrigens auch, um den Steuerfreibetrag richtig anzuwenden. Außerdem, nimmt auch das ELSTER-Formular bei der Steuererklärung Berechnungen für Sie vor, wenn Sie das Programm mit den nötigen Daten versorgen.


Fazit: 

Es gibt viele Steuerfreibeträge, die Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Rentner oder Student nutzen können. Durch diese Freibeträge kann sich Ihre Steuerlast reduzieren. Allerdings werden einige dieser Freibeträge nicht automatisch angerechnet, sondern müssen in der Steuererklärung beantragt werden. Informieren Sie sich ausführlich darüber, welche Freibeträge Ihnen zustehen und verschenken Sie kein Geld.

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